Jens Engbrocks Rohrreinigung • Heinrich-Lübke-Straße 100 • 59759 Arnsberg
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Fa. Jens Engbrocks Rohrreinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Privatkunden (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Internetseite www.rohrreinigung-engbrocks.de veröffentlichte Fassung. Der Kunde kann die AGB herunterladen, ausdrucken oder sich zusenden lassen. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Beseitigung von Abfluss- und Rohrverstopfungen aller Art, insbesondere in Toiletten, Urinalen, Küchen- und Badabläufen, Bodenabläufen, Grundleitungen, Sammel- und Anschlussleitungen, Fallrohren, Dachrinnen, Kontrollschächten und vergleichbaren Anlagen. Ist die Ursache einer Verstopfung vor Arbeitsbeginn nicht eindeutig feststellbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festzulegen. Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik, mit geeigneten Geräten und möglichst materialschonend.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu allen relevanten Entwässerungsgegenständen und Leitungen zu ermöglichen. Bekannte Besonderheiten, Risiken oder Erschwernisse (z. B. verdeckte Revisionsöffnungen, besondere Rohrführungen, Rückstauklappen, Hebeanlagen, etc.) sind dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Der Kunde hat – soweit erforderlich – sicherzustellen, dass das Abwassersystem während der Arbeiten außer Betrieb ist. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die Leistungen unverzüglich zu überprüfen und offensichtliche Mängel anzuzeigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die ordnungsgemäße Durchführung zu überprüfen und die Leistung durch Unterschrift auf dem Auftragsformular oder Lieferschein abzunehmen, sofern keine offensichtlichen Mängel vorliegen. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit keine offensichtlichen Mängel gerügt wurden. Rechte wegen versteckter Mängel bleiben unberührt.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn bekannte Angaben über Rohrmaterialien, Leitungsverläufe, Rohrpläne oder sonstige Besonderheiten mitzuteilen. Unterbleiben diese Angaben oder sind sie unzutreffend, haftet der Kunde für daraus resultierende Schäden oder Mehraufwendungen, soweit diese auf der fehlenden oder falschen Information beruhen.
Die Auswahl des Arbeitsumfangs, des Arbeitsbeginns, der eingesetzten Geräte und der Ausführungsweise obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen des erteilten Auftrags. Erforderliche Dichtungen werden – soweit notwendig – erneuert. Widerspricht der Kunde ausdrücklich dem Austausch, entfällt eine Haftung für daraus resultierende Undichtigkeiten. Silikon- oder Dichtfugen, die zur Durchführung der Arbeiten geöffnet werden müssen, werden nicht erneuert.
Die Leistungen werden als Dienstleistungen erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, da der Zustand von Abwasserleitungen und mögliche Risiken vor Arbeitsbeginn häufig nicht vollständig erkennbar sind. Bis zu einem etwaigen Abbruch der Arbeiten sind die bis dahin erbrachten Leistungen in jedem Fall zu vergüten.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Strom, Wasser sowie Hilfsmittel (z. B. Leitern, Gerüste) sind vom Kunden kostenlos bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zusätzlich anfallende Entsorgungs-, Miet- oder Fremdkosten werden gesondert berechnet.
Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Jeder angefangene Arbeitswert (AW) wird voll berechnet.
Geräte- und Maschinenkosten werden je angefangene halbe Stunde berechnet, wobei die erste Betriebsstunde vollständig berechnet wird.
Die Berechnung erfolgt pauschal nach Fahrzonen, ausgehend vom Firmensitz Heinrich-Lübke-Straße 100, 59759 Arnsberg.
Arbeiten außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden mit einem angemessenen Zuschlag berechnet:
- Montag bis Donnerstag nach 16.30 Uhr + 50%
- Freitag nach 14:00 Uhr + 50%
- Samstag von 10.00 Uhr - 18:00 Uhr + 50%
- Sonn- & Feiertag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr + 100%
Bei außergewöhnlichen hygienischen oder gesundheitlichen Belastungen wird ein Zuschlag in Höhe von 89,00 € zzgl. MwSt. pro Auftrag erhoben. Der Kunde wird hierüber vor Arbeitsbeginn informiert.
Für angeforderte Angebote wird eine Pauschale von 100,00 € zzgl. MwSt. berechnet. Bei Auftragserteilung wird dieser Betrag mit der Schlussrechnung verrechnet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten zu berechnen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, die offene Forderung zur weiteren Beitreibung an einen Inkassodienstleister zu übergeben. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ein Skonto wird nicht gewährt. Unberechtigt abgezogene Skontobeträge werden nachgefordert und sind innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen.
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung besteht für Schäden, die ausschließlich auf den schlechten Zustand, das Alter, die Materialbeschaffenheit oder eine nicht fachgerechte Verlegung der Rohr- und Leitungssysteme zurückzuführen sind, sofern kein Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Rechnungen sind sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Erfüllungsort ist Arnsberg. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Arnsberg. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn
der Verbraucher ausdrücklich verlangt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt,
der Verbraucher Kenntnis davon hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert,
und die Leistung vollständig erbracht wurde.
Der Verbraucher bestätigt dieses Verlangen ausdrücklich bei Auftragserteilung.
Stand 01/2026